IBQ begann das erste Quartal 2010 mit 2 wichtigen Messen innerhalb des Jahreskalenders.
Für uns ist es besonders wichtig an dieser Art von Messen teilzunehmen, da es uns einen klaren Überblick des Markttrendes für die nächsten 12 Monate verschaffen.
Unsere Verkäufe sind folgender Bedingungen ausgesetzt:
1) Die Änderungen (teilweise oder vollständige), sind nur gültig wenn es schriftlich bei der Auftragsbestätigung gefordert wird. Nächträglich muss es auch vom Verkäufer bestätigt werden.
2) Der Verkäufer wird die direkt oder durch den Vertreter erhaltene Auftragsbestätigungen innerhalb von den folgenden 10 Werktage nach dem Empfang des schriftlichen Auftrages, bestätigen.
3) Lieferungsbedingungen: Die “Lieferung” bezieht sich auf die Übergabe an die Transportperson. Die Verkäufersverpflichtungen sind in diesem Moment beendet.
4) Das Lieferdatum ist nur ein ungefährer Termin und es versteht sich als “ex factory”. Teillieferungen sind möglich und der Verkäufer verfügt über 15 Werktage, um die Lieferung zu erfolgen. Dieser Termin fängt an, wenn der anfängliche Liefertermin (vom Verkäufer bestätigt) abläuft.
Die Nichterfüllung der Lieferfrist nach außerordentlicher Situation, befreit dem Verkäufer von der festgelegten Frist. Es handelt sich um Situationen, die fremd zu uns sind, wo wir keine Kontrolle haben, z.B. Streik, Krieg, keine Rohstoffe zur Verfügung und Warenschäden während der Produktion.
5) TOLERANZ: Minder- und Mehrlieferungen der Vertragsmengen sind zulässig: Breite +/- 3%. Gewicht, länge des Teiles und gelieferte Mengen +/- 10%
6) FRACHT UND GEFAHRÜBERGANG: Die Ware ist auf Rechnung und Gefahr des Kundes auch wenn sie unter CIF verkauft sind.
7) Der Verkäufer ist berechtigt unter CIF und C&F (DDU und DDP)- Incotermbedingungen, einen Spediteur zu wählen.
8) Reklamationen: Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware dezidiert und schriftlich zu rügen. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die von uns gelieferte Ware richtig eingesetz wird.
9) Wir übernehmen keine Reklamation für vom Kaufer Be- oder Verarbeitete Ware.
10) Wird ein Mangel nachgewiesen, muss es spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware dezidiert und schriftlich zu rügen.
11) Die obengennante Reklamationen sind auf Gewebewerte beschränkt.
12) Der Verkäufer hat einen Anspruch auf einer Untersuchung der beanstandeten Ware, die innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware dezidiert wurden. Wir werden nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware innerhalb die 8 folgende Wochen nach der Untersuchung.
13) Verpackungen nehmen wir nur nach Vereinbarung zurück.
14) Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware, auch wenn sie verarbeitet wurde, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bestehender Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
15) Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so sind wir berechtigt, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Zinssatz der Banco de España zu verlangen.
16) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kredit-unwürdigkeit eines Kunden werden alle weiteren Forderungen gegen ihn sofort fällig. Der Verkäufer verliert damit keine Rechte.
17) Wir nehmen keine Haftung über die Umstände die außer Kontrolle der Verkäufer sind. Außerdem, bleibt der Verkäufer Haftungsausschlussig im Bezug zu dem vorherigen Vertrag.